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Mitteilungen

Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Fraktion Menden

By 15. August 2025No Comments

Nach den gesetzlichen Regelungen können Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die durch ihre Tätigkeit eine Minderung ihrer tatsächlichen oder realisierbaren   Einkünfte haben, eine Verdienstausfallentschädigung erhalten. Die 22 Ratsmitglieder der CDU Fraktion und im Regelfall über 20 Sachkundigen Bürger verfügen über eine hohe persönliche Kompetenz und sind überwiegend erwerbstätig. Fraktionsmitglieder – Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger – haben Verdienstausfallentschädigungen beantragt und die anspruchsbegründenden Unterlagen entsprechend den Vorgaben der Verwaltung der Stadt Menden vorgelegt.

Die Prüfung und Bewilligung obliegt der Verwaltung der Stadt Menden und nicht den Anspruchstellern. Fehlerhafte Auszahlungen, die jetzt öffentlich gemacht werden, erlauben nicht den Rückschluss, dass der Anspruchsteller rechtswidrig gehandelt hat. Den Fraktionen wird von der Verwaltung nicht mitgeteilt, ob Fraktionsmitglieder Verdienstausfall beantragt haben oder erhalten.

Es ist mir aus Gesprächen bekannt, dass Fraktionsmitglieder der CDU Fraktion Verdienstausfallzahlungen erhalten haben.  Ich werde im Gegensatz zu der undichten Stelle im Rathaus die gebotene Vertraulichkeit bewahren. Die Weitergabe dieser Daten aus dem Rathaus an die Westfalenpost ist eine Straftat. Die Daten erlauben Rückschlüsse auf die privaten Einkünfte.  

Die CDU Fraktion hat die Überprüfung der Verdienstausfallzahlungen beantragt, weil der Kämmerer im Rahmen der Haushaltsberatungen Zahlen vorgelegt hat, die Fragen aufgeworfen haben, und im Zuge der Zahlungen an den Aufsichtsratsvorsitzenden der WSG Zweifel an der ordnungsgemäßen Prüfung von Verdienstausfallanträgen aufgekommen sind. Jetzt diejenigen, die für Aufklärung gesorgt haben, an den Pranger zu stellen, ist schlicht absurd.

Fraktionen im Rat der Stadt Menden haben Erklärungen in der Öffentlichkeit abgegeben, die offenkundig unvollständig sind. Zu den Fraktionen gehören auch Sachkundige Bürger, diese finden in den Erklärungen keine Erwähnung. Gleichfalls kann aus der Darstellung erfolgter Zahlungen ohne weitere Erklärungen nicht auf die Berechtigung der Zahlungen geschlossen werden.

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